
Welche Vorteile hat der Entsorgungsfachbetrieb?
Zertifizierte Unternehmen unterliegen einer jährlichen Überwachung, die für die Qualität und Seriosität des Betriebes steht. Dieser Grundsatz wird über das Überwachungszeichen nach außen transportiert. Dem Kunden (Abfallbesitzer/-erzeuger) ist somit ein Instrumentarium gegeben, zuverlässige Dienstleister der Branche anhand des Überwachungszeichens zu erkennen.
Neben diesem Imagegewinn bieten sich dem Entsorgungsfachbetrieb verfahrensrechtliche Privilegien:
- Ausnahme von der Erlaubnispflicht zum Sammeln, Befördern, Makeln und Handeln gefährlicher Abfälle (§ 54 (3) KrWG)
- Erleichterungen / Freistellung im Nachweisverfahren (§ 7 (1) Nr. 1 und § 9 (3)Nachweisverordnung)
- Erleichterung bei der Dokumentation und Verringerung der Prüfhäufigkeit bei der Gewerbeabfallentsorgung (§ 9 (1-6) Gewerbeabfallverordnung)
- Kombinierte Prüfung von Annahmestellen/Rücknahmestellen, Demontagebetrieben, Schredderanlagen oder sonstigen Anlagen zur Altfahrzeugbehandlung (§ 5 (2) Altfahrzeug-Verordnung)
- Kombinierte Prüfung vom (Erst-) Behandlungsanlagen nach ElektroG (vgl. § 21 (4) Elektro- und Elektronikgerätegesetz)
- Kombinierte Teilnahme an der Qualitätssiegelzertifizierung Akten- und Datenträgervernichtung
- Kombinierte Teilnahme an der Qualitätssiegelzertifizierung Textilrecycling
- Kombinierte Teilnahme an der Qualitätssiegelzertifizierung Altholzverwertung
sowie weitere Wettbewerbsvorteile:
- Differenzierung zu Mitbewerbern
- Marktzugangsberechtigung
- Behördenakzeptanz
- Akzeptanz bei der Auftragsvergabe
- Rechtliche Sicherheit
- Optimierung der Betriebsorganisation
- Kosteneinsparpotentiale
- Minimierung des Haftungsrisikos