Der Entsorgungsfachbetrieb bietet dem Auftraggeber Sicherheit!
Den entscheidenden Auslöser für die Möglichkeit, Entsorgungsfachbetrieb nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz zu werden, bildete im Jahr 1994 das sogenannte Falisan-Urteil des Bundesgerichtshofes.
Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Der Angeklagte war von einem Magdeburger Unternehmen, beauftragt worden, ca. 50 Tonnen quecksilberhaltige Saatgutbeize (Falisan) der Verwertung zuzuführen. Im Rahmen der Beauftragung war gleichfalls davon die Rede, welches Verwertungsunternehmen die Verwertung letztendlich durchführen sollte. Der Angeklagte gab das Falisan jedoch abredewidrig an ein anderes Unternehmen weiter. Dieses verkaufte das Falisan an einen Import-/Exportkaufmann, der es in verschiedene Schweine- und Hühnerställen in Deutschland und Polen lagerte.
Obwohl der Angeklagte das Falisan nicht selbst auf illegale Art und Weise entsorgt hat, hat der Bundesgerichtshof das Verhalten daraufhin überprüft, ob er sich wegen fahrlässiger, umweltgefährdender Abfallbeseitigung gemäß § 326 Strafgesetzbuch strafbar gemacht hat.
Die Folge war, dass der Bundesgerichtshof hohe Anforderungen an die Sorgfalt, die der Auftraggeber bei der Auswahl des zu beauftragenden Entsorgungsunternehmens zu beachten hat, stellt.
So muss der Auftraggeber (Abfallbesitzer) überprüfen, ob sich das zu beauftragende Unternehmen als zuverlässig erweist, um die vertragliche Pflicht zu erfüllen. Tut er dies nicht, macht er sich der fahrlässigen umweltgefährdenden Abfallbeseitigung gemäß § 326 StGB strafbar.
Die Konsequenz für den Abfallbesitzer ist, innerhalb seiner Sorgfaltspflicht, gemäß Urteil des Bundesgerichtshofes zu überprüfen,
- welches Unternehmen die Verwertung durchführt,
- ob geeignete und genehmigte Anlagen vorhanden sind und
- falls eine Verwertung von einem anderen durchgeführt wird, dass des weiteren Bereitschaft besteht, den Abfall zu verwerten.
Folge für den Abfallbesitzer/-erzeuger: Einführung bzw. Aufrechterhaltung eines strikten Controlling. In der Praxis ist das kaum durchsetzbar.
Mit dem staatlich anerkannten Überwachungszertifikat und -zeichen der bvse-Entsorgergemeinschaft ist dem Abfallbesitzer jedoch ein Instrument gegeben,
- Zuverlässigkeit,
- Entsorgungs-Know-how,
- Transparenz sowie
- genehmigungskonformes Handeln
seines Vertragspartners auf einen Blick zu erkennen.