Neue Entsorgungsfachbetriebeverordnung tritt im Juni in Kraft
Die novellierte Entsorgungsfachbetriebeverordnung sowie die Abfallbeauftragtenverordnung ist am 7. Dezember 2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
Inkraft tritt die neue Entsorgungsfachbetriebeverordnung am 1. Juni 2017.
Die neue Efb-Verordnung macht Änderungen an der Zertifizierungspraxis der bvse-Entsorgergemeinschaft unumgänglich. Wie diese konkret ausgestaltet werden, wird durch die Gremien beraten. Wir werden Sie und die Sachverständigen davon rechtzeitig in Kenntnis setzen.
Wenn Sie nachfolgendem Link folgen, können Sie sich die neue Verordnung herunterladen: